Dienstleistungen

Wir vertreten und beraten Sie engagiert in folgenden Rechtsgebieten.

Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Haftpflichtige und Haftpflichtversicherungen aus:

  • Unfällen aller Art ( z.B. Verkehrsunfall, Sportunfall, Bauunfall, Arbeitsunfall, Hundebiss)
  • Körperschädigungen wegen Arztfehlern inklusive der Verwendung von schädigenden Medizinalprodukten (wie z. B. Prothesen oder Implantate)
  • Vermögensschäden wegen Anwaltsfehlern
  • Sachschäden

Wir vertreten sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber privaten Versicherungsgesellschaften herrührend aus Verträgen betreffend:

  • Unfall-und Unfallzusatzversicherung (UVG-Z)
  • Autoinsassenversicherung
  • Unfall-und Krankheitskapitalversicherung (UTI und KTI)
  • Krankentaggeldversicherung
  • Lebensversicherung (Erwerbsunfähigkeitsrente, Todesfallkapital, Prämienbefreiung)
  • Gebundene Vorsorge
  • Sachversicherung

Wir vertreten sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber folgenden Sozialversicherungsträgern:

  • Obligatorische  und freiwillige Unfallversicherung (UVG, z.B. SUVA)
  • Eidgenössische Invalidenversicherung (IV)
  • Berufliche Vorsorge (BVG/Pensionskasse)
  • Eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Obligatorische Krankenversicherung (KVG)
  • Arbeitslosenversicherung (AVIG)
  • Militärversicherung (MVG)

Wir vertreten Sozialversicherungsträger und Privatversicherungen bei der Durchsetzung der ihnen gegenüber einem haftpflichtigen Dritten zustehenden Regressansprüchen aus Rechtsgründen jeglicher Art.

Wir unterstützen Sie bei der rechtzeitigen und richtigen Geltendmachung Ihrer Schadenersatz- und vertraglichen Versicherungsansprüchen insbesondere gegenüber:

  • Haftpflichtversicherungen
  • Sozialversicherungen (Invalidenversicherung, Unfallversicherung, Krankenkasse, Pensionskasse)
  • Lebensversicherungen
  • Private Unfallversicherung

In der Regel können Versicherungsansprüche einvernehmlich ohne Prozess geregelt werden.

Gelingt dies nicht, so verfolgen wir Ihre Ansprüche durch Klage vor Gericht.

Aussergerichtliche Bemühungen:

In Fällen, in denen Schadenersatzansprüche gegen eine Versicherung geltend zu machen sind, werden die Rechtsanwaltskosten in der Regel von der schadenersatzpflichtigen Versicherung übernommen.

Ansonsten berechnet sich das Grundhonorar für ausserprozessuale Tätigkeiten aufgrund individueller Vereinbarung nach Zeitaufwand, Komplexität der Angelegenheit und Höhe der geltend gemachten Ansprüche.

Prozesshonorar:

Im Prozess gilt die Regel, wer verliert, bezahlt. Das heisst, die Gerichtskosten, die eigenen Anwaltskosten sowie die Kosten der obsiegenden Gegenpartei müssen von jener Partei bezahlt werden, die den Prozess verloren hat.

Das Honorar für die Prozessführung richtet sich nach der Tarifordnung des Kantons, in welchem der Prozess stattfindet.

Die Führung eines Prozesses kann erhebliche Kosten an Gerichtsgebühren und Anwaltshonoraren verursachen.

Sofern die mutmasslichen Prozesskosten wegen tiefen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht getragen werden können, werden diese vom Staat übernommen.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Prozess nicht aussichtslos ist und die Bedürftigkeit ausgewiesen ist.